Das Element Erde: V∴I∴T∴R∴I∴O∴L∴

Was uns nährt

Der rauhe und der behauene SteinHier finden Sie einige der Grundlagen dessen, was die Freimaurerei, insbesondere die hermetische Freimaurerei, ausmacht: historische Texte, Auszüge aus unseren Statuten, Literatur ...

Aus dem York Manuscript No. 4, 1693 n.Z.

War die Freimaurerei immer ein Männerbund?

Ein historisch besonders bedeutsames Dokument der Freimaurerei ist das York Manuscript No. 4 von 1693, das sich in Besitz der von der United Grand Lodge of England als regulär anerkannten Grand Lodge of York befindet. Es belegt, dass es vor der Gründung der Premier Grand Lodge of England durchaus vorkam, dass Frauen in die Freimaurerei aufgenommen wurden:

The one of the elders taking the Booke,
and that hee or shee that is to be made mason
shall lay their hands thereon,
and the charge shall be given.

Frei übersetzt:

Einer der Ältesten nimmt das Buch,
und er oder sie (sic!), so zum Maurer gemacht werden soll,
soll die Hände darauf legen
und den Eid leisten.

Die Geschichte der Freimaurerei zeigt, dass dies gelegentlich tatsächlich geschah. Erst die Charges of a Freemason ("Alten Pflichten") von 1723 von James Anderson und die Basic Principles der UGLE (United Grand Lodge of England) zementierten die zähe Lehrmeinung, dass ein Freimaurer ein Mann sein muss ...

Die Alten Pflichten (Old Charges)

nach James Anderson von 1723 n.Z.

"Die Pflichten eines Frei-Maurers, entnommen alten Aufzeichnungen der Logen in Übersee, in England, Schottland und Irland zum Gebrauch der Logen in London: mitzuteilen bei der Aufnahme neuer Brüder oder auf Geheiß des Meisters." Dass dieses Dokument fast dreihundert Jahre alt ist, ist kaum zu glauben. Abgesehen von einzelnen Punkten, die dem modernen Verständnis zuwiderlaufen (etwa die Frauenfrage), könnten Andersons Anweisungen auch heute noch ohne weiteres überall dort, wo Menschen zusammenkommen, um gemeinsam etwas zu unternehmen, als Grundregel herangezogen werden.

Die Allgemeinen Kapitel, nämlich:

Von Gott und der Religion. Der Maurer ist als Maurer verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein engstirniger Gottesleugner, noch ein bindungsloser Freigeist sein.
In alten Zeiten waren die Maurer in jedem Lande zwar verpflichtet, der Religion anzugehören, die in ihrem Lande oder Volke galt, heute jedoch hält man es für ratsamer, sie nur zu der Religion zu verpflichten, in der alle Menschen übereinstimmen, und jedem seine besonderen Überzeugungen selbst zu belassen. Sie sollen also gute und redliche Männer sein, von Ehre und Anstand, ohne Rücksicht auf ihr Bekenntnis oder darauf, welche Überzeugungen sie sonst vertreten mögen. So wird die Freimaurerei zu einer Stätte der Einigung und zu einem Mittel, wahre Freundschaft unter Menschen zu stiften, die einander sonst ständig fremd geblieben wären.
Von der obersten und den nachgeordneten staatlichen Behörden. Der Maurer ist ein friedliebender Bürger des Staates, wo er auch wohne oder arbeite. Er darf sich nie in einen Aufstand oder eine Verschwörung gegen den Frieden oder das Wohl seiner Nation verwickeln lassen und sich auch nicht pflichtwidrig gegenüber nachgeordneten Behörden verhalten. Denn da die Maurerei durch Kriege, Blutvergießen und Aufruhr schon immer Schaden erlitten hat, so hatten in alten Zeiten Könige und Fürsten die Bruderschaft stets wegen ihrer Friedensliebe und ihrer Treue zum Staat gefördert. Damit begegneten sie den Verleumdungen der Gegner und stellten sich schützend vor die Ehre der Bruderschaft, die sich gerade in Zeiten des Friedens besonders entfalten konnte.
Sollte nun ein Bruder zum Rebellen gegen die Staatsgewalt werden, so darf man ihn in seiner aufrührerischen Haltung nicht bestärken, wie sehr man ihn auch als einen unglücklichen Mann bemitleiden mag. Obwohl die Bruderschaft in Treue zum Gesetz seine Empörung ablehnen soll und muss und der bestehenden Regierung keinen Anlass und Grund zu politischer Verdächtigung geben darf, kann sie ihn, wenn er keines anderen Verbrechens überführt ist, nicht aus der Loge ausschließen; seine Bindung an sie bleibt unauflöslich.
Von den Logen. In alten Zeiten waren die Maurer in jedem Lande zwar verpflichtet, der Religion anzugehören, die in ihrem Lande oder Volke galt, heute jedoch hält man es für ratsamer, sie nur zu der Religion zu verpflichten, in der alle Menschen übereinstimmen, und jedem seine besonderen Überzeugungen selbst zu belassen. Sie sollen also gute und redliche Männer sein, von Ehre und Anstand, ohne Rücksicht auf ihr Bekenntnis oder darauf, welche Überzeugungen sie sonst vertreten mögen. So wird die Freimaurerei zu einer Stauuml;tte der Einigung und zu einem Mittel, wahre Freundschaft unter Menschen zu stiften, die einander sonst ständig fremd geblieben wären.
Von Meistern, Aufsehern, Gesellen und Lehrlingen. Jedes Vorrecht unter Maurern gründet sich allein auf wahren Wert und persönliches Verdienst, damit die Bauherren gut bedient werden, die Brüder sich nicht schämen müssen und auf die Königliche Kunst kein Schatten falle.
Kein Meister oder Aufseher wird deshalb wegen seines Alters gewählt, sondern allein um seines Verdienstes willen. Es ist unmöglich, schriftlich diese Dinge näher darzulegen; jeder Bruder muss an seinem Platz achtgeben und sie in der Weise erlernen, die unserer Bruderschaft eigentümlich ist.
Bewerber mögen nur wissen: Ein Meister soll einen Lehrling nur dann annehmen, wenn er ausreichende Beschäftigung für ihn hat, wenn er ein völlig gesunder junger Mann ist, keine Verstümmelung oder sonst ein körperliches Gebrechen an sich hat, die es ihm unmöglich machen, die Kunst zu erlernen, dem Bauherrn seines Meisters zu dienen, ein Bruder zu werden, nach gehöriger Zeit auch Geselle, sobald er die bestimmte Anzahl von Jahren gedient hat, wie es der Brauch des Landes vorschreibt. Auch soll er von ehrenhaften Eltern abstammen, so dass er schließlich, wenn auch sonst befähigt, zu der Ehre aufsteigen kann, Aufseher zu werden, dann Meister der Loge, Großaufseher und schließlich Großmeister aller Logen, je nach seinem Verdienst.
Nur der Bruder kann Aufseher werden, der zuvor Geselle war; und der nur Meister, der als Aufseher tätig, und Großaufseher nur, wer Meister einer Loge war. Großmeister kann nur werden, wer vor seiner Wahl Geselle war. Er muss auch von edler Abkunft oder ein vornehmer Mann von feiner Lebensart sein, ein hervorragender Gelehrter, ein bedeutender Baumeister oder sonst ein Künstler, aus gutem Hause, und nach der Meinung der Logen besonders große Verdienste aufweisen.
Um sein Amt besser, leichter und ehrenvoller ausüben zu können, steht dem Großmeister das Recht zu, sich selbst einen stellvertretenden Großmeister zu wählen, der Meister einer Einzelloge sein oder gewesen sein muss. Dieser ist berechtigt, so zu handeln, wie der Großmeister, sein Vorgesetzter, es sei denn, dieser sei selbst zugegen oder mache seine Autorität durch ein Schreiben geltend.
Diesen höchsten und nachgeordneten Leitern und Lenkern der alten Loge - je nach ihren Ämtern - sollen die Brüder, so wie es die alten Pflichten und Anordnungen wollen, in aller Ergebenheit, Achtung, Liebe und Bereitwilligkeit gehorchen.
Von der Leitung der Bruderschaft bei der Arbeit. Alle Maurer sollen an den Arbeitstagen rechtschaffen arbeiten, damit sie an den Feiertagen in Ehren leben können; die durch Landesgesetz angeordnete oder durch Herkommen festgelegte Arbeitszeit ist einzuhalten.
Der erfahrenste Geselle soll zum Meister oder Aufseher über das Werk für den Bauherrn gewählt oder ernannt werden. Wer unter ihm arbeitet, soll ihn Meister nennen. Die Werkleute sollen Schimpfreden vermeiden und sich untereinander nicht mit häßlichen Ausdrücken belegen, sondern einander Bruder oder Genosse nennen. Sie sollen sich innerhalb wie außerhalb der Loge höflich benehmen.
Der Meister, der sich seines Könnens bewusst ist, soll das Werk für den Bauherrn so preiswert wie möglich übernehmen und dessen Gut so redlich verwalten, als wäre es sein eigenes. Auch soll er keinem Bruder oder Lehrling mehr Lohn zahlen, als er wirklich verdient hat. Meister und Maurer, die ihren Lohn zu Recht erhalten, sollen dem Bauherrn treu ergeben sein und ihr Werk redlich beenden, gleichgültig ob nach Aufmaß oder im Tagelohn. Auch sollen sie nicht nach Aufmaß abrechnen, wo Tagelohn die Regel ist. Niemand soll einen Bruder um seinen Wohlstand beneiden, ihn verdrängen oder ihm seine Arbeit wegnehmen, wenn dieser fähig ist, sie zu vollenden. Denn keiner, der die Entwürfe und Zeichnungen eines anderen nicht gründlich kennt, ist imstande, die Arbeit zum Vorteil des Bauherrn gut zu Ende zu führen.
Wenn ein Geselle zum Werkaufseher unter dem Meister gewählt wird, so soll er gegenüber Meister und Genossen aufrichtig sein und, wenn der Meister abwesend ist, sorgfältig die Aufsicht über die Arbeit zum Vorteil des Bauherrn führen. Und seine Brüder sollen ihm gehorchen.
Alle Maurer auf dem Bau sollen ohne Murren und Meutern ihren Lohn willig empfangen und den Meister nicht im Stich lassen, ehe das Werk nicht vollendet ist. Ein jüngerer Bruder soll in der Arbeit unterwiesen werden, damit er den Werkstoff nicht aus Unkenntnis beschädige und damit die brüderliche Liebe untereinander wachse und fortdauere. Alle Werkzeuge, die bei der Arbeit benutzt werden, sollen von der Großloge genehmigt sein.
Kein Handlanger soll in der eigentlichen Arbeit der Maurerei beschäftigt werden, und kein freier Maurer soll ohne zwingenden Grund mit denen zusammenarbeiten, die nicht frei sind; sie sollen Handlanger und nicht angenommene Maurer auch nicht unterweisen, wie sie dies gegenüber einem Bruder oder Genossen tun sollen.

Vom Betragen, nämlich:

in geöffneter Loge. Ihr sollt keine privaten Beratungen und keine gesonderten Besprechungen abhalten, ohne dass es euch der Meister erlaubt. Auch sollt ihr nicht vorlaut und taktlos über etwas reden und den Meister, die Aufseher oder einen Bruder, der mit dem Meister spricht, nicht unterbrechen.
Wenn sich die Loge mit ernsten und feierlichen Dingen befasst, sollt ihr nicht Dummheiten machen und Scherz treiben und unter keinem irgendwie gearteten Vorwand eine unziemliche Sprache führen. Ihr sollt euch vielmehr ehrerbietig gegenüber Meister, Aufseher und Genossen benehmen und sie in Ehren halten.
Wird eine Klage laut, so soll sich der für schuldig befundene Bruder dem Urteil und der Entscheidung der Loge stellen, die der eigentliche und zuständige Richter in allen derartigen Streitigkeiten ist, wo sie anhängig gemacht werden müssen - es sei denn, ihr ruft die Großloge an. Nur wenn die Arbeit für einen Bauherrn darunter leiden würde, darf ein Schiedsspruch gefällt werden. In dem, was die Maurerei betrifft, dürft ihr nie vor Gericht gehen, wenn es der Loge nicht unbedingt notwendig erscheint.
nach geschlossener Loge, wenn die Brüder noch beisammen sind. Ihr könnt noch in harmloser Fröhlichkeit zusammen bleiben, einander bewirten, wie es eure Verhältnisse euch gestatten, sollt dabei aber jedes Übermaß vermeiden. Ihr sollt keinen Bruder dazu verleiten, mehr zu essen oder zu trinken, als er verträgt, ihn auch nicht daran hindern, zu gehen, wenn Verpflichtungen ihn rufen. Auch sollt ihr nichts tun oder sagen, das verletzen oder eine ungezwungene und freie Unterhaltung unmöglich machen könnte. Denn das würde sich nachteilig auf unsere Eintracht auswirken und den guten Zweck vereiteln, den wir verfolgen.
Deswegen dürfen keine persönlichen Sticheleien und Auseinandersetzungen und erst recht keine Streitgespräche über Religion, Nation oder Politik in die Loge getragen werden. Als Maurer gehören wir nur der allgemeinen Religion an, von der schon die Rede war. Unter uns findet man alle Völker, Zungen, Stämme und Sprachen; wir wenden uns entschieden gegen alle politischen Auseinandersetzungen, die noch niemals zum Wohle der Loge beigetragen haben und es auch niemals tun werden. Diese Pflicht wurde schon immer streng eingeschärft und befolgt, besonders aber seit der Reformation in Britannien oder seit dem Abfall und der Trennung unserer Nationen von der Gemeinschaft mit Rom.
wenn Brüder ohne Profane zusammenkommen, aber nicht in der Loge. Ihr sollt einander höflich grüßen, so wie man es euch zeigen wird, sollt euch Bruder nennen, euch ungezwungen gegenseitig unterrichten, wenn es angebracht erscheint, aber darauf achten, dass man euch nicht zufällig beobachtet oder belauscht. Ihr sollt einander nicht lästig fallen oder es an jener Achtung fehlen lassen, die man jedem Bruder schuldet, auch wenn er kein Maurer wäre. Denn obwohl sich alle Maurer als Brüder auf gleicher Ebene bewegen, nimmt die Maurerei doch keinem Menschen das Ansehen, das er vorher besaß, erhöht es vielmehr, namentlich wenn er sich um die Bruderschaft besonders verdient gemacht hat; denn sie erweist dem die schuldige Achtung, der sie verdient, und verwirft schlechte Formen.
in Gegenwart von Profanen. Mit Worten und in eurem Auftreten sollt ihr vorsichtig sein, so dass auch der scharfsinnigste Fremde nicht ausfindig machen kann, was sich zur Weitergabe nicht eignet; manchmal müsst ihr auch einem Gespräch eine andere Richtung geben und es geschickt zum Besten der ehrwürdigen Bruderschaft führen.
daheim und in der Nachbarschaft. Ihr sollt so handeln, wie es sich für einen anständigen und klugen Menschen gehört. Vor allem sollt ihr eure Angehörigen, Bekannte und Nachbarn nichts von dem wissen lassen, was die Loge angeht, sondern - aus Gründen, die hier nicht erwähnt zu werden brauchen - euch verantwortlich fühlen für eure eigene Ehre und die der alten Bruderschaft.
Ihr müsst auch auf eure Gesundheit Rücksicht nehmen, die Zusammenkünfte nicht zu lange ausdehnen oder nach Schluss der Loge noch zu lange von Hause wegbleiben, nicht unmäßig essen und trinken, damit ihr eure Angehörigen nicht vernachlässigt oder schädigt und euch selbst zur Arbeit unfähig macht.
gegenüber einem unbekannten Bruder. Ihr sollt ihn zurückhaltend in einer Weise prüfen, wie eure Vorsicht es angebracht erscheinen läßt, damit ihr nicht von einem unwissenden Betrüger zum Narren gehalten werdet. Mit Verachtung und beißendem Spott sollt ihr ihn abweisen, wobei ihr euch hüten müsst, irgend etwas von eurem Wissen preiszugeben.
Erkennt ihr ihn aber als einen echten und rechtmäßigen Bruder, so sollt ihr ihm mit entsprechender Achtung begegnen. Ist er in Not, so müsst ihr ihm helfen, wenn ihr es könnt, oder ihn dorthin weisen, wo ihm geholfen werden kann. Ihr müsst ihm einige Tage Arbeit geben oder sonst dorthin empfehlen, wo man ihn beschäftigen kann. Aber niemand verlangt, dass ihr mehr tut, als ihr könnt; nur sollt ihr einen armen Bruder, der ein guter und aufrechter Mann ist, jedem anderen armen Menschen, der in der gleichen Lage ist, vorziehen.

Zum Abschluss:

Alle diese Pflichten sollt ihr euch zu eigen machen und ebenso weitere, die euch noch auf andere Weise mitgeteilt werden; so pflegt ihr die brüderliche Liebe, die der Grundstein und der Schlussstein, das uns alle verbindende Band und der Ruhm unserer alten Bruderschaft ist, und vermeidet Zank und Streit, üble Nachrede und Verleumdung. Auch sollt ihr nicht dulden, dass andere Schlechtes über einen redlichen Bruder reden, sondern sollt ihn verteidigen und ihm helfen, soweit ihr es vor eurer Ehre und eurem Gewissen verantworten könnt, doch nicht mehr. Und wenn euch irgendein Bruder Unrecht tut, so sollt ihr euch an eure eigene oder an seine Loge wenden. Erst dann könnt ihr an die Vierteljahresversammlung der Großloge appellieren und endlich gegen deren Entscheidung die Jahresversammlung der Großloge anrufen, wie es der alte löbliche Brauch unserer Vorfahren in jeder Nation war. Führt nur dann einen Prozess, wenn der Fall nicht anders entschieden werden kann. Geduldig sollt ihr dem ehrlichen und freundschaftlichen Rat des Meisters und eurer Genossen folgen, wenn sie es versuchen, euch von einem Rechtsstreit mit Profanen abzuhalten oder euch dringend darum bitten, schwebende Verfahren möglichst schnell abzuschließen, damit ihr euch mit um so größerem Eifer und Erfolg der Aufgabe der Maurerei widmen könnt. Liegen aber doch Brüder und Genossen vor Gericht im Streit, so sollen Meister und Brüder in aller Freundschaft ihre Vermittlung anbieten, die von den streitenden Brüdern dankbar angenommen werden sollte. Wenn das untunlich bleibt, dann sollen sie ihren Prozess vor Gericht ohne Leidenschaft und Erbitterung - wie es so oft geschieht - führen und nichts sagen oder tun, das brüderlicher Liebe entgegensteht und es verhindert, dass gute Dienste erneut angeboten oder fortgesetzt werden: damit alle den segensreichen Einfluss der Maurerei erkennen können, wie ihn alle wahren Maurer erkannt haben von Beginn der Welt und erkennen werden bis ans Ende der Zeit.

Amen - so soll es sein!

Die Landmarken

Evans, Pound, Findel

In der Konstitution der Großloge von New York werden die folgenden neun Landmarken angeführt, die von Joseph D. Evans Mitte des 19. Jahrhunderts verfasst wurden, die aber die Großloge selbst niemals beschlossen hat. Der Umstand, dass diese Landmarken jedoch im Gesetzbuche der Großloge abgedruckt erschienen, lässt erkennen, dass die Großloge den wesentlichsten Kanon der Landmarken in ihnen erblickt. Diese Zusammenstellung lautet:

  1. Die Landmarken sind jene ausgezeichneten Punkte in den esoterischen Mysterien der Freimaurer, die deutlich im Rituale niedergelegt sind, unter ihnen Zeichen, Worte und Griffe und die Legende des dritten Grades.
  2. Jeder, der sich um Zulassung zu den Vorrechten der Freimaurerei bewirbt, muss vor seiner Aufnahme den Glauben an einen ewigen und wahrhaftigen Gott, den Schöpfer und Lenker des Weltalls und an die Unsterblichkeit der Seele bekunden.
  3. Jeder Kandidat für die Ehren der Freimaurerei muss sein ein Mann, freigeboren, von reifem und besonnenem Alter, kein Eunuch, kein Weib, kein unmoralischer oder ärgerniserregender Mann, sondern von gutem Rufe, ohne Fehler an Leib und Seele, die ihn untauglich machen könnten, die Kunst zu lernen und auszuüben.
  4. Kein Kandidat darf nach seiner religiösen Überzeugung oder politischen Meinung gefragt werden, noch dürfen Erörterungen über diese Fragen in irgendeiner Versammlung der Bruderschaft erörtert werden.
  5. Das Recht der Loge, selbst darüber zu entscheiden, wer aufgenommen oder einverbrüdert werden soll, ist ein der Loge inhärentes und unbestreitbares und ist keinerlei Dispensrecht oder gesetzgeberischen Maßregel von irgendeiner Seite und welcher Quelle immer unterworfen.
  6. Die Kugelung über Kandidaten ist geheim und unverletzlich.
  7. Hat der Meister einer Loge eine Frage entschieden, so gibt es keinerlei Berufung dagegen an die Loge.
  8. Die Loge kann den Meister nicht verhören (das heißt, sie kann den Meister nicht vor ihr eigenes Gericht stellen, wohl aber vor das Großlogengericht!)
  9. Es ist das Vorrecht des Großmeisters, bei jeder Art von Arbeit der Bruderschaft seiner Großloge den Vorsitz zu führen, sei es nun in der Großloge oder einer Loge, und die Exekutive der Großloge in den Pausen zwischen ihren Versammlungen auszuüben.

Der amerikanische Jurist Roscoe Pound (1870-1964) engte die Landmarken auf sieben ein, die im wesentlichen folgendes enthielten:

  1. Der Glaube an Gott.
  2. Glaube an die Fortdauer der Persönlichkeit.
  3. Das Buch der Gesetze als unentbehrliches Einrichtungsstück der Freimaurerloge.
  4. Die Legende des dritten Grades.
  5. Das Geheimnis.
  6. Der Symbolismus, geschöpft aus dem Bauhüttengebrauche.
  7. Erfordernis des männlichen Geschlechtes, freier Geburt und des gehörigen Alters.

Gottfried Joseph Gabriel Findel (1828-1905) liest neun gemeinsame Satzungen aller Freimaurer aus den Alten Pflichten heraus, nämlich:

  1. Die Verpflichtung auf die allgemeine Religion, in der alle Menschen übereinstimmen.
  2. Die Aufhebung der Schranken der Geburt, der Rasse, Nationalität, Hautfarbe und der politischen Partei.
  3. Die Angehörigkeit jedes Aufgenommenen zum ganzen Bunde, daher das Besuchsrecht, Gastrecht und Recht der Annahme.
  4. Die Bedingungen für die Aufnahmefähigkeit: geistige Freiheit, das nötige Maß von Bildung, reifes Alter, sittliche Grundsätze, tadelloser Lebenswandel und guter Ruf.
  5. Der Grundsatz, dass jeder Vorrang unter Maurern sich nur auf den wahren inneren Wert und selbsteigenes Verdienst zu gründen habe sowie die Anerkennung der vollen Gleichheit unter Maurern.
  6. Die Verpflichtung, alle Streitigkeiten zwischen Mitgliedern des Bundes außerhalb desselben auszutragen.
  7. Das Gebot der Eintracht und der Bruderliebe sowie das Verbot, Privatstreitigkeiten, insbesondere aber politische und religiöse Streitfragen in die Loge hineinzutragen.
  8. Die Verschwiegenheitspflicht, die Geheimhaltung der Erkennungszeichen und des Gebrauchtums.
  9. Das Recht jedes Maurers, an der maurerischen Gesetzgebung teilzunehmen, das Wahlrecht und das Recht, in der Großloge vertreten zu sein.

Zitiert nach Freimaurer-Wiki

Aus dem Ordensgrundgesetz der *HERMETICA*

Unsere Satzungen im Überblick

Der nachstehende Text will Ihnen einen ersten Eindruck von unseren Ziele vermitteln. Menschen fällt es oft nicht leicht, nach einmal gefassten Grundsätzen dann auch zu leben, insbesonders wenn sie sich hohe Maßstäbe gesetzt haben. Daher haben wir außergewöhnliche Menschen als Vorbild gewählt. Wenn wir die Erkenntnisse, die die wahren Meister gewonnen haben, verinnerlichen, öffnen sich Wege, auf denen es sich sicher wandeln lässt. Bei unseren Logenabenden gelangen wir durch das gemeinsam erlebte Ritual, durch Musik, Meditation und inspirierende Vorträge an immer neue Kraft, um unser Werk in der Welt mit Mut und Zuversicht vollbringen zu können.

Sinn und Zweck der Freimaurerei ist es, dem Menschen in der modernen Massengesellschaft von heute einen Weg geistiger und sittlicher Fortbildung aufzuzeigen. Sie fordert daher die Befreiung des einzelnen von Vorurteil und Selbstsucht. Sie will zur Förderung der aufbauenden Kräfte im Menschen anregen, zur Pflege menschlicher Beziehungen, und will zur Entwicklung der im Menschen liegenden Fähigkeiten Anregung geben. In ihrem Kreis gilt allein die Zuverlässigkeit des Charakters und die Lauterkeit der Gesinnung. Unter ihren Mitgliedern will sie treue Freundschaft stiften und das Trennende schwinden lassen, das im äußeren Leben so vielfach die Menschen voneinander scheidet.
Die Freimaurerei nimmt freie Menschen von gutem Ruf ohne Ansehen des religiösen Bekenntnisses, der Rasse, der Staatsangehörigkeit, der politischen Überzeugung, des Standes als ordentliche Mitglieder auf. Der Orden *HERMETICA* und seine Logen verstehen sich als gemischte Freimaurerei. Es sind nach diesen Grundsätzen Männer und Frauen als Mitglieder willkommen. Nicht, was einer ist, entscheidet, sondern allein, wie er ist. Glaubens-, Gewissens- und Denkfreiheit sind den Freimaurern höchstes Gut.
Der Freimaurer erblickt im Weltenbau, in allem Lebendigen und im sittlichen Bewusstsein des Menschen das Wirken eines göttlichen Schöpfergeistes voll Weisheit, Stärke und Schönheit und verehrt diesen unter dem Symbol des Allmächtigen Baumeisters aller Welten.
Die Freimaurerei ist ein ethischer Bund. Sie nimmt an politischen oder konfessionellen Auseinandersetzungen nicht Partei. Sie ist keine Glaubensgemeinschaft, und sie richtet sich nach den Gesetzen des Landes, in dem ihre Mitglieder leben. Der Freimaurer achtet jedes Menschen Vaterland, das seine aber liebt er. Die Freimaurerei ist keine geheime Verbindung. Sie verlangt kein gesetzwidriges Verhalten und vermittelt keine geheimen Erkenntnisse. Sie hat weder bekannte noch unbekannte Obere, denen der Freimaurer unbedingten Gehorsam schulden müsse.
Der Freimaurer hält es für unter seiner Würde, seine maurerischen Verbindungen zur Ausbeute wirtschaftlicher Interessen zu benützen. Erwarten Sie daher von der Bruderschaft keine Vorteile dieser Art, Sie würden bald enttäuscht sein. - Wohlweislich wird Ihnen jedoch in einer allfälligen Notlage, und wenn Sie darum ersuchen, die Hilfe der Schwestern und Brüder im Bunde und in Ihrer Loge angeboten werden.
Die Bruderschaft fordert von dem Menschen, der zu ihr kommt, das Gelübde der Verschwiegenheit über ihre Formen und Gebräuche. Verschwiegen zu sein erfordert ein nicht unbedeutendes Maß von Selbstdisziplin, ohne die eine Gemeinschaft, wenn sie dauern soll, nicht bestehen kann.
Die Aufnahme in den Bund wird nach bestimmten alten Gebräuchen vollzogen, denen sich jeder Aufzunehmende unterwirft. Sie enthalten nichts, was den Anstand und die Würde eines Menschen verletzen könnte. Der Orden *HERMETICA* mit den unter sich vereinten Logen nimmt sich insbesonders der Aufgabe an, die Freimaurerei nach esoterischen Grundsätzen zu betreiben. Die Freimaurer sind bestrebt, alle Richtungen und Wege darzulegen, die zu einer höheren Geistigkeit und höherer Erkenntnis führen. Sie vertreten die Auffassung, dass es viele Wege gibt, um das eine Ziel zu erreichen.
Die Verpflichtungen, die Sie als Freimaurer zu übernehmen haben, stehen weder mit Ihren Pflichten gegen Gott und die Obrigkeit, noch mit Ihrer Ehre, den guten Sitten und Ihren häuslichen Pflichten in Widerspruch. Die Verbindung fordert treue Anhänglichkeit an die Loge, sie nimmt dazu einen Teil Ihrer Zeit in Anspruch und verlangt, dass ihre Versammlungen fleißig besucht werden und dass die jeweilige Hausordnung des Ordens und der Logen gewissenhaft eingehalten wird.

Kleine Zeittafel zur Ordensgeschichte

Das letzte halbe Jahrhundert

Hee or shee that is to be made mason, "er oder sie, so zum Freimaurer gemacht werden soll": Der erste literarische Hinweis auf Freimaurer beiderlei Geschlechts entstammt dem York Manuscript von 1693. Es vergingen noch weitere 200 Jahre, bis in Frankreich die erste moderne, gemischtgeschlechtliche Großloge Le Droit Humain gegründet werden konnte. 45 Jahre darauf, 1938, gab es in Österreich aus den bekannten Gründen überhaupt keine organisierte Freimaurerei mehr.

In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg konnte es relativ schnell gelingen, die Großloge von Österreich und den Orden Le Droit Humain wiederzuerrichten. Doch die neue Zeit verlangte auch nach neuen Formen der Freimaurerei - und so begründeten im Jahr 1960 zehn Meistermaurer beiderlei Geschlechts aus dem Droit Humain den Österreichischen Universalen Freimaurerorden Humanitas, aus dem sich später der Orden *HERMETICA* entwickelte.

1968

Gründung der Loge Fama Fraternitatis im Österreichischen Universalen Freimaurerorden Humanitas.

1982-1984

Die Großloge Humanitas Austria konstituiert sich aus dem Schoße des Österreichischen Universalen Freimaurerordens Humanitas und geht eigene Wege.

1984

Wahl von Br∴ K. P., Leiter des Rosenkreuzer-Pronaus Gustav Meyrink in Wien, zum Meister vom Stuhl der Loge Fama Fraternitatis. P. führt dem Bund eine Reihe von Rosenkreuzern zu und macht sich - noch lange vor der politischen Wende in Osteuropa - um die Wiedererrichtung der Freimaurerei in Prag verdient, indem er tschechische Rosenkreuzer in die Wiener Loge aufnimmt und einer Reihe von altgedienten Prager Freimaurern eine vorübergehende Heimat in der Loge Fama Fraternitatis gibt.

1999

Br∴ H. G. wird Meister vom Stuhl der Loge Fama Fraternitatis und wenig später Großmeister des Ordens. Er erneuert die Logenhausordnungen und das Ordensgrundgesetz. Der Orden erhält die neue Bezeichnung Österreichischer Universaler Freimaurerorden *HERMETICA*, um sich von der Großloge Humanitas klarer zu unterscheiden und die hermetisch-esoterische Ausrichtung des Ordens zu betonen.

2000

Gründung der Loge Dao Stellaris unter der Leitung von Br∴ O. S., der bald darauf auch zum Ordensgroßmeister ernannt wird. Die Loge Fama Fraternitatis hat keine Frauen mehr in ihren Reihen und beschließt, bis auf weiteres maskulin zu arbeiten.

2007

Affilierung der hermetisch-theosophischen Loge Saint Germain im Orient Tabor, Slowenien, unter das Dach der *HERMETICA*.

2012

öffnet sich die Loge Fama Fraternitatis wieder der Aufnahme von Schwestern. Br∴ M. K. wird zum Großmeister gewählt. Im selben Jahr konstituiert sich in Celje, Slowenien, aus der Loge Saint Germain, die in der Zwischenzeit bedeutendes Wachstum erfahren hatte, der neue Großorient von Slowenien (Veliki Orient Slovenije) als erste gemischtgeschlechtliche Großloge des Nachbarlandes.

Literaturempfehlungen

zur Hermetik und Freimaurerei

Eine Suchanfrage zum Stichwort Freimaurerei bei einer österreichischen Online-Buchhandlung (Januar 2014) lieferte 666 (!) Titel. Diese waren allerdings von sehr unterschiedlicher Qualität: Es gibt nur wenige Themen, über die mehr Halb- und Unwahrheiten veröffentlicht wurden und werden, als die Freimaurerei. Wir führen hier nur eine sehr kleine Auswahl an; es sind jedoch solche, die wir gelesen haben, die wir mögen und - fürs erste Studium - gerne empfehlen. Sie finden sie weiter unten auf dieser Seite.

Zunächst jedoch stellen wir hier eine (aus der Fülle des Themas mehr oder weniger willkürlich herausgegriffene) Zusammenstellung einiger wesentlicher Basiswerke zur Hermetik vor.

Grundlagenwerke zur Hermetik

Buchcover Buchcover Buchcover Buchcover
Manly Palmer-Hall
The Secret Teachings of All Ages
An Encyclopedic Outline of Masonic, Hermetic, Qabbalistic and Rosicrucian Symbolical Philosophy
750 Seiten; ill.
Tarcher Jeremy Publ., 2003
ISBN 978-1-58542-250-0
Drei Eingeweihte; W.W. Atkinson
Das Kybalion
Die 7 hermetischen Gesetze
128 Seiten
Aurinia Verlag, 2011
ISBN 978-3-937392-17-2
Edition Sophien-Akademie
Die Traktate des Corpus Hermeticum
282 Seiten
Novalis Verlag, 2004
ISBN 978-3-907260-29-6
Helena Petrovna Blavatsky
Die Geheimlehre
Die Synthese von Wissenschaft, Religion und Philosophie
780 Seiten
Aquamarin Edition Adyar, 1999
ISBN 978-3-89427-197-8
Buchcover Buchcover Buchcover Buchcover
Jörg Völlnagel
Alchemie
Die Königliche Kunst
260 Seiten; 95 Farbtafeln und 120 Abbildungen in Farbe Hirmer, 2012
ISBN 978-3-7774-6071-0
Dschuang Dsi
Das wahre Buch vom Südlichen Blütenland
Übersetzt von Richard Wilhelm
150 Seiten; E-Book
Jazzybee Verlag, 2012
ISBN 978-3-8496-0018-1
Die geheimen Unterweisungen und Rituale des Hermetischen Ordens der Goldenen Dämmerung
2 Bände, ca. 850 Seiten
Kersken-Canbaz, 1985 und 1987
Bd. 1:
ISBN 978-3-89423-015-9
Bd. 2:
ISBN 978-3-89423-016-6
Schenker - Bethge - Kaiser
Nag Hammadi Deutsch
Koptisch-gnostische Schriften, Studienausgabe
578 Seiten
De Gruyter, 2007
ISBN 978-3-11-018192-0
Buchcover Buchcover Buchcover Buchcover
Ernst Müller (Hrsg.)
Der Sohar
Das heilige Buch der Kabbala
320 Seiten
Diederichs, 2005
ISBN 978-3-7205-2643-2
Brian O. Hodapp
Die Hohe Kabbalah
Ein Weg zur Integration und Aktivierung des Lebensbaumes und seiner Pfade
432 Seiten; ill.
Schirner Verlag, 2012
ISBN 978-3-8434-4532-0
Frank Teichmann
Chartres
Der Mensch und sein Tempel. Schule und Kathedrale
308 Seiten; 103 tw. farb. Abb.
Urachhaus, 2004
ISBN 978-3-87838-688-9
C. W. Leadbeater
Das verborgene Leben in der Freimaurerei
286 Seiten; illustriert
Edition Geheimes Wissen, 2008
ISBN 978-3-902640-40-6
Buchcover Buchcover Buchcover Buchcover
Chris McClintock
The Craft and the Cross
The common origin of Freemasonry and Christianity in ancient sun-worship
412 Seiten; illustriert
Aesun Publishing, 2010
ISBN 978-0-9564598-0-0
Helena Petrovna Blavatsky
Isis entschleiert
Ein MeisterschlĂĽssel zu den alten und modernen Mysterien.
1354 Seiten
Esoterische Philosophie, 2000
ISBN 978-3-924849-52-8
Franz Hartmann (Übers.)
Die Bhagavad-Gita
oder das Hohe Lied, enthaltend die Lehre der Unsterblichkeit
Wiltraud Köcher, 1975
ISBN 978-3-924411-23-7
Paulo Coelho
Der Alchimist
172 Seiten
Diogenes Verlag, 2008
ISBN 978-3-257-23727-6


Sachbücher zur Freimaurerei

Buchcover Buchcover Buchcover Buchcover
Peter Back-Vega
Das Märchen von der Weltherrschaft
Österr. Freimaurermuseum Schloss Rosenau
128 Seiten; durchg. vierfarbig ill.
Metroverlag, 2013
ISBN 978-3-99300-158-2
Alexander Giese
Die Freimaurer
Eine Einführung
128 Seiten; 23 Abb. auf Tafeln
Böhlau, 2005
ISBN 978-3-205-77353-5
Philip Militz
Freimaurer in 60 Minuten
100 Seiten
Tiele, 2009
ISBN 978-3-85179-081-8
Emil Stejnar
Exerzitien für Freimaurer
Instruktionen und Logenvorträge
168 Seiten
Ibera, 2007
ISBN 978-3-85052-246-5
Buchcover Buchcover Buchcover Buchcover
Christopher Hodapp
Freimaurer für Dummies
Ihr Schlüssel zu der Geschichte, den Ideen und Ritualen der Freimaurer
300 Seiten; ill.
Wiley-vch Dummies, 2006
ISBN 978-3-527-70268-8
Ernst Clausen
Die Freimaurer
Einführung in des Wesen ihres Bundes. Nachdruck des Originals von 1914
52 Seiten
Salzwasserverlag, 2013
ISBN 978-3-8460-4594-7
F. Neundlinger, A. E. Regius
Tempelritter und Freimaurer
252 Seiten; ill.
Berger & Söhne, 2012
ISBN 978-3-85028-540-7
Giuliano Di Bernardo
Die Freimaurer und ihr Menschenbild
Über die Philosophie der Freimaurer
208 Seiten
Passagen Verlag, 2012
ISBN 978-3-7092-0033-9
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Allan Oslo
Die Zeitrechnung der Freimaurer
Eine Zeitreise zu den Anfängen. Edition Königliche Kunst Kornmayer, 2012
ISBN 978-3-942051-31-6
Gotthold E. Lessing
Ernst und Falk
Gespräche für Freimaurer
100 Seiten
Edition zum Rauhen Stein, Studienverlag, 2011
ISBN 978-3-7065-4818-2
Dieter A. Binder
Die Freimaurer
Geschichte, Mythos und Symbole
192 Seiten
Marixverlag, 2009
ISBN 978-3-86539-948-9
Rolf Appel
Werkstatt für Freimaurer
Vorträge nicht nur für Meister
216 Seiten
Salier Verlag, 2014
ISBN 978-3-939611-97-4
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DVD - Video
Das Geheimnis der Freimaurer
Komplett Media, 2007
ISBN 978-3-8312-9468-8
Heinz Sichrovsky
Mozart, Mowgli, Sherlock Holmes
Die königliche Kunst in Musik und Dichtung der Freimaurer
300 Seiten
Löcker, 2013
ISBN 978-3-85409-656-6
Lennhoff - Posner - Binder
Internationales Freimaurer-Lexikon
Überarbeitete Neuauflage
974 Seiten
Herbig, 2011
ISBN 978-3-7766-5036-5
Michael Baigent, Richard Leigh
Der Tempel und die Loge
Das geheime Erbe der Templer in der Freimaurerei
gelesen von Lutz Riedel
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Spieldauer 359 Min., 66 Tracks
Bastei Lübbe, 2009
ISBN 978-3-8387-6558-7